Ladendiebstahl

Ladendiebstahl
La|den|dieb|stahl 〈m. 1uDiebstahl in einem Ladengeschäft während der Öffnungszeiten

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La|den|dieb|stahl, der:
in einem Laden (1) während der Verkaufszeit begangener Diebstahl.

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Ladendiebstahl,
 
gebräuchliche Bezeichnung für einen Diebstahl in einer Einkaufsstätte, besonders einem Selbstbedienungsladen. Vollendeter Diebstahl liegt schon vor, wenn der Täter die Ware bei sich verborgen hat, sich aber noch in den Verkaufsräumen befindet. Der Ladendiebstahl wird, wenn er geringwertige Sachen betrifft, nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt, es sei denn, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht (§ 248 a StGB).

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La|den|dieb|stahl, der: in einem ↑Laden (1) während der Verkaufszeit begangener Diebstahl.

Universal-Lexikon. 2012.

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